April 2020

Vorbereitung des Spielbetriebs – Schutzhinweise

Eine Öffnung der Anlagen im Mai erachtet der WTB nun für wahrscheinlich, die Beschlüsse der Landesregierung hierzu müssen aber abgewartet werden. 
Der Spielbetrieb wird aber nur unter stark veränderten Rahmenbedingungn möglich sein. Unter anderem werden Umkleidekabinen und Gastronomie geschlossen bleiben müssen. Der WTB hat Schutzempfehlungen zu Training und Spiel sowie Hygienehinweise zu Verbandsspielen herausgegeben, mehr Details sind hier zu finden: 
https://www.wtb-tennis.de/verband/news/detail/aktuelle-informationen-rund-um-das-corona-virus.html……

Sportbetrieb auch weiterhin nicht möglich

Die aktualisierte Corona Verordnung von Baden-Württemberg vom 17. April lässt den Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis mindestens 04. Mai auch weiterhin nicht zu. 
Wir hoffen dass zum 04. Mai dann eine Lockerung der Auflagen für Tennis ermöglicht wird. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern wird das ab nächster Woche schon verprobt. Wir halten euch auf dem Laufenden. 

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