Sportbetrieb auch weiterhin nicht möglich

Die aktualisierte Corona Verordnung von Baden-Württemberg vom 17. April lässt den Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis mindestens 04. Mai auch weiterhin nicht zu. 
Wir hoffen dass zum 04. Mai dann eine Lockerung der Auflagen für Tennis ermöglicht wird. In Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern wird das ab nächster Woche schon verprobt. Wir halten euch auf dem Laufenden. 

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