Liebe Vereinsmitglieder,
um Irritationen auszuräumen, die sich im Zusammenhang mit der Abstimmung zu Satzungsänderungen ergeben haben, lesen Sie bitte nachstehenden Text:
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), nach der bei Abstimmungen Enthaltungen unberücksichtigt bleiben, ist nun auch gesetzlich zum Regelfall erklärt worden (s. §§ 32, 33 41 BGB). Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
(Enthaltungen und ungültige Stimmabgaben sind nicht mitzuzählen).