Ergänzung zu Top 5 der Tagesordnung zur HV 2018

Details zu Top5 – Satzungsänderung:
§10 Ziff.2 Satz 2
Text alt:
Der Stellvertretende Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Vorstände gewählt.
 
Text neu:
Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden werden von der Mitgliederversammlung aus den Reihen des Vorstands gewählt.
 
§10 Ziff.3
Es wird ein weiterer Satz angefügt:
Text neu:
Die stellvertretenden Vorsitzenden sind jeweils dann zu wählen, wenn deren Funktionsamt neu besetzt wird.
 
§12 Ziff.2
Text alt:
Vorstand i.S. des § 26 Abs.2 BGB sind der 1. Vorsitzende und der Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich.
 
Text neu:
Vorstand i. S. des § 26 Abs.2 BGB sind der 1. Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Je zwei von Ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.

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